Rattengift richtig und fachgerecht einsetzen:Rattengift unterliegt gesetzlichen Einschränkungen und bei allen Gift-Wirkstoffen sind wichtige Grundregeln einzuhalten. Rattengift muß derart ausgelegt werden, so dass es weder von Menschen besonders Kindern, noch von anderen Tieren außer Ratten, erreicht werden kann. Dennoch besteht die Gefahr der Sekundärvergiftung durch Rattengift. Wer Rattengift auslegt hat auch den Schadensfall zu verantworten und kann bei Schäden durch Rattengift zu Schadenersatz herangezogen werden.
Daher ist es wichtig folgende Regeln zu beachten:
- Rattgift darf nie offen ausgelegt werden, immer Köderboxen verwenden
- Rattengift möglichst in den Laufwegen der Ratten ausbringen
- Die Köderboxen bzw. das Rattengift oder die Rattenköder sollten ein- bis zweimal wöchentlich kontrolliert werden
- Solange Rattengift in den Köderboxen / Köderstationen auslegen / nachfüllen bis das Rattengift / die Köder nicht mehr angenommen werden oder eben keine Tiere zu finden sind.
- Tote Tiere sicher entfernen und entsorgen sodass eine Sekundärvergiftung ausgeschlossen wird.
Köderstationen / Köderboxen Um die Gefährdung anderer Tiere und Menschen, vor allem Kindern zu verhindert wird in sensiblen Bereichen Rattengift in Köderstationen / Köderboxen ausgelegt. Die Bekämpfungsmethode Köderbox-Rattengift gilt als sichere Bekämpfungsmethode auch bei größeren Problemen mit Ratten.
Köderblöcke / Fraßköder Köderblöcke sind Fraßköder die den Ratten als Nahrung zur Verfügung gestellt werden. Köderblöcke sollen ausschließlich in Köderboxen ausgebracht werden. Auch diese Form des Rattengiftes darf nicht offen ausgelegt werden damit eine Gefährdung von Mensch und Tier vermieden wird.
Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Wir bieten in unserem Online-Shop folgende Produkte Zur Bekämpfung von Ratten mit Rattengift:
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