Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen. [Sicherheitsdatenblatt.pdf]
Die Annahme des Köders durch Ratten oder Mäuse erfolgt in der Regel schnell und problemlos, da diese Allesfresser einen geringen Aktionsradius haben. Ratten sind gegenüber neuen Futterstellen sehr skeptisch. Normalerweise werden die Köderblöcke erst vorsichtig "probiert" (sieht aus wie Kratzspuren am Köder) und erst nach einigen Tagen als neue Futterstelle akzeptiert, da die Ratte einen Zusammenhang von Köder und Wirkungseintritt nicht feststellen kann (daher wirkt Rattengift zeitverzögert). Um die Akzeptanz den Köders zu gewährleisten, sollten andere Futterquellen (Essensreste, heruntergefallenes Vogelfutter etc.) beseitigt werden.
Beschreibung: Ein Fraßköder zum Schutz vor Wanderratten. Der Köder wird an bevorzugten Stellen wie Schlupfwinkel, Baueingängen, Laufwegen etc. verdeckt ausgebracht. Einfach zu befestigen durch eingearbeitete Aufhängeöse. Witterungsbeständig.
Anwendung: Köderblöcke in Köderstationen oder in anderen Vorrichtungen auslegen, damit der Köder vor Nichtzielgruppen geschützt ist. Die Köder entlang der Nagerlaufwege, wenn möglich in der Nähe der Futterstellen in Ecken oder unter Stapel auslegen. Die Köderstellen sollten alle 4 - 7 Tage inspiziert werden. Wenn nötig Köder nachlegen oder erneuern. Tote Nager müssen entfernt werden, um Sekundärvergiftungen zu vermeiden. Köderstellen sollten gekennzeichnet sein. Köder niemals offen auslegen. Wie empfehlen die Benutzung unserer Ratten- und Mäuseboxen.
Wichtige Hinweise
Handelsbezeichnung: Einstufung gemäß Verordnung (EG): Zulassungsnummer: Wirkstoffbereich: Wirkstoff: GHS-Gefahrenpiktogramm:
GHS-Signalwort: GHS-Gefahrenhinweise:
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Festköder Difenacoum
Nr. 1272/2008 DE-0001442-14 Biozid 0,05g/kg Difenacoum GHS08 "Gesundheitsgefahr"
"Gefahr" H360D „Kann das Kind im Mutterleib schaedigen.“ H373 "Kann das Blut scha?digen bei laengerer oder wiederholter Exposition."
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Produktart (bauna): Formulierung (bauna) Verwenderkategorie (bauna) Biozid-Zulassung DE: Biozid Zulassung Ende DE: Infektionsschutzgesetz (IFSG) §18 Zulassung:
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14 (Rodentizide) Gebrauchsfertiger Köder (Block) Berufsmäßiger Verwender mit Zusatzqualifikation DE: 00014442-14 27.02.2023
B-2223-00-00
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ACHTUNG: Dieses Produkt ist nur für sachkundige Verwender und/oder berufsmäßige Verwender
- mit Sachkundenachweis gemäß Anhang I, Nr. 3 Gefahrstoffverordnung
- mit Sachkundenachweis gemäß §4 Tierschutzgesetz
- Verwender mit besonderen Sachkenntnissen (Zertifikat der Teilnahme an einer Schulung)
Die Verwendung durch nicht-sachkundige oder private Verwender kann gemäß § 26 Chemikaliengesetz in Verbindung mit § 16 Absatz 3 Gefahrstoffverordnung mit einem Bußgeld geahndet werden.
Mit Ihrer Bestellung bestätigen Sie uns, das bestellte Produkt in erlaubter Weise zu verwenden sowie die rechtlichen Voraussetzungen hierfür zu erfüllen und insbesondere mindestens 18 Jahre alt zu sein.
Wir senden Ihnen ein Informationsblatt über die mit dem Verwenden des Produkts verbundenen Gefahren sowie über die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen beim bestimmungsgemäßen Gebrauch und für den Fall des unvorhergesehenen Verschüttens oder Freisetzens sowie über die ordnungsgemäße Entsorgung zu sobald uns der Nachweis über die Sachkunde vorliegt.
Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen. [Sicherheitsdatenblatt.pdf]
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